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AGB's von Janine's Hunde ABC.....(diese Seite ist in Bearbeitung Stand 22.8.2018)

 

Eigentlich ist es ja schlimm, dass man heutzutage alles schriftlich und genauestens bestimmen-aufschreiben und regeln muss, damit jeder weiss, wie er sich zu verhalten hat. Eigentlich vertrauen wir darauf, dass wir ein gutes Miteinander haben und man zur jeder Zeit, die Situation bereden kann. Aber leider klappt das nicht immer so, darum müssen auch wir nun AGB haben, umsetzten und immer wieder anpassen.

Vereinfacht, kurz und knapp gesagt, sind unsere AGB's so:

Sie  buchen bei uns eine Dienstleistung. Dies gibt eine Rechnung. Wir organisieren alles, damit wir Ihre Wünsche erfüllen können und es einen reibungslosen Ablauf, ohne Probleme gibt.

Wenn es dann von seitens des Kunden, irgend eine Änderung gibt, dann dürfen wir/verrechnen wir, einen Mehrkostenaufwand oder besser gesagt, diese Zusatzleistung.

(Zum Beispiel: 

Zeit änderung bei CheckIn/CheckOut Änderung: wir haben administrative Arbeit, buchen um, eventuell müssen wir mit anderen Kunden reden, telefonieren, schieben. Hund bleibt länger, gibt mehr Arbeit, eventuell Futter von uns, einen Spaziergang mehr, mehr Reinigung, mehr Spielen

Tage von CheckIn / CheckOut Ändern: eventuell längere oder frühere Öffnungs-Arbeits-Zeiten für uns, mit anderen Kunden reden-telefonieren-schieben, Zimmer umbuchen-administrative Organisation, eventuell Personal erhöhen, früherer CheckOut hat zur folge dass das Zimmer leer steht

Gesundheitliche Veränderung des Hundes:

man erwartet den Hund, den man wie besprochen Kennt oder den man beim Probetag kennen gelernt hat. Wenn der Hund jedoch erkrankt oder verletzt kommt, haben wir einen Mehraufwand: diese kommen sein: evt nur an der Leine führen, Einzelzimmer, keine Rudelspiele, keine Treppen laufen, Zimmer umbuchen, zeitintensivere Haltung (Spiele, Kopfarbeit, Gassi gehen-oder auf dem Grundstück den Hund gerecht fordern), eventuelle Tierarztbesuche, Medikamente geben (evt mit Fleischaufschnitt, den wir kaufen), Wunde pflegen, Verbandsmaterial brauchen, Salben,

Es können jeden Tag, von jedem Kunden, Änderungen kommen-was auch gerne für den Kunden realisiert wird und wir versuchen, jedem Hund und jedem Kunden, mehr als gerecht zu werden. Aber wir bitten um Verständnis, dass wir unser Arbeit verrechnen. ....und falls Sie sich nun wundern, warum wir uns entschuldigen dafür: ja es gibt Kunden, die das Gefühl haben, Zusatzleistungen seien selbstverständlich und werden niemals in verrechnet.

Wir werden auch weiterhin nicht immer alles verrechnen, denn unsere Arbeit, mit und für die Hunde, mit und für die Kundschaft, ist unsere Leidenschaft, unsere Freude und wir sind der Meinung, dass man nicht immer alles in Rechnung stellen muss....aber wir dürfen:-)

Und daher müssen auch wir, nicht so einfach wie forther beschrieben, AGB's haben, die folgend etwas detailierter Aufgezeigt werden.

Es tönt sehr kompliziert und sehr teuer,  ist es aber nicht:-) Fragen Sie einfach bei uns nach und lassen Sie sich eine Offerte geben:-)

 

Allgemeine Geschäftsbestimmungen:
Wir danken Ihnen, dass Sie sich für eine "Janines-Hunde ABC"-Aktivität interessieren.

Mit der Entgegennahme Ihrer Buchung per Mail, Telefon, SMS oder persönlich, entsteht zwischen Ihnen und "Janines-Hunde ABC" (nachfolgend auch "Veranstalter" genannt) ein Vertrag.

Wir bitten Sie deshalb, die folgenden allgemeinen Geschäftsbestimmungen sorgfältig zu lesen. Wenn im weiteren Text von „Gast" gesprochen wird, werden Hunde gemeint. Der Vertreter des Veranstalter ist in jedem Falle nur Herr Rocco Saulle. Der Veranstalter selbst,  ist in jedem Falle immer nur Frau Janine Saulle. Aktivitäten können Ausbildung und Hundetrainings sein, sowie aber auch Tageshunde und Ferienhunde. Wenn vom Kunde gesprochen wird, sind in jedem Falle, Kunden und Kundinnen gemeint.

1: Anmeldungen und Abmeldungen für alle Hütetage und Hundekurse:
Anmeldungen und Annulierungen können elektronisch (Email) oder per Telefon (Gespräch/SMS/ Whatsapp) oder auch persönlich beim Veranstalter und dessen Vertreter gemacht werden. Sie anerkennen durch Ihre Anmeldung,  in jeglicher Form, unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen als Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen und dem Veranstalter. Der Kunde ist verpflichtet, unsere AGB's zu lesen und sicher jeder Zeit daran zu halten.

Es sollte im Interesse des Kunden sein, die AGB's zu lesen und zu wissen. Diese AGB's können von Zeit zu Zeit angepasst werden und darum obliegt es der Informationspflicht des Kundens, die AGB's öfters mal zu lesen. Allfällige Inhalte dieser AGB's, die dem Kunden entgehen, berechtigen ihn nicht zu Ersatzforderungen. Bei diversen Möglichkeiten/Gründen für diverse Absagen, Rücktritte, Änderungen oder Nichterscheinen, gelten die rechtlichen Aufstellungen unter den nachfolgenden Ziffern.

2: Vertragsgegenstand
Der Veranstalter verpflichtet sich, die geltenden und aktuellen Tierschutzgesetze immer einzuhalten. Der Veranstalter hat jeder Zeit Meldepflicht. Der Veranstalter verpflichtet sich, nach bestem Wissen und Gewissen zu Handeln, zu Schulen, Trainings anzubieten und abzuhalten.

Hinweis: Aus Sicherheitsgründen werden unsere hündischen Gäste,  nicht an Drittpersonen ausgehändigt! Weder für Spaziergänge, noch um die Hunde nach Hause zu holen. 

Wir bieten Möglichkeiten, wenn Sie Ihren Hund nicht selbst abholen können. Wer hierzu Fragen hat, soll sich umgehend bei uns informieren....und vorallem frühzeitig!

 

Sonderwünsche Ihrerseits können gegen Absprache mit dem Veranstalter berücksichtigt werden. Allfällige Mehrkosten werden / dürfen vom  Veranstalter verrechnet werden und sind vom Kunden zu tragen.Mehr unter den nachfoldenden Punkten.

3: Vertragsabschluss
Mit der Entgegennahme Ihrer Anmeldung in jeglicher Form (schriftlich, telefonisch, mündlich, via sms / whatsapp und/oder persönlich), beim Veranstalter oder dessen Vertreter, kommt ein Vertrag zwischen Ihnen und dem Veranstalter zustande. Von diesem Zeitpunkt an, gelten die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag/ von unseren AGB's, für Sie und dem Veranstalter.

4: Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise werden beim persönlichen Gespräch besprochen/bekannt gegeben. Selbstverständlich bekommen Sie auch eine schriftilche Offerte, wenn Sie dies möchten.

Die Preisliste, gilt bis auf Widerruf

Je nach Aufwand, Zusatzwunsch/ Annulation oder Änderung Ihrerseits, entstehen für den Veranstalter Mehrkosten / einen Mehraufwand. Diesen Mehraufwand kann/wird verrechnet  und ist vom Kunden zu tragen und ist immer umgehend und in bar, zu entrichten.

Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken.

Wenn Sie eine Quittung möchten, wird für Sie gerne eine ausgestellt. Hierbei wird neu eine Gebühr von 2Fr erhoben. Diese 2Fr fliessen aber in eine Spendenkasse für Wohltätigkeitszwecke.

Preisänderungen sind jeder Zeit vorbehalten/ können angepasst werden.

Der Anreisetag und der Abreisetag wird immer, jeweils als ganzer Tag verrechnet. (CheckIn und CheckOut)

Tageshunde: Wenn der Hund dem Veranstalter übergeben wird, sprich, der Veranstalter den Tageshund zum Hüten annimmt, ist der Tagesplatz in bar, zu entrichten. (beim CheckIn)
Ferienhunde: Der zu bezahlende Betrag der gesamten Feriendauer, ist beim Ferienantritt des Hundes, beim Übergeben des Hundes an den Veranstalter, in bar, zu entrichten. (beim CheckIn)
Hundekurse: Jegliche Art von Kursstunde, ist in bar und vor dem jedem Kursbeginn, beim Kursleiter zu bezahlen.

Wenn der geschuldete Betrag eines Tageshundes oder eines Ferienhundes, nicht beim CheckIn bezahlt wird, darf der Veranstalter den Hund ablehnen. Kommt der Hund nicht in den reservierten Hütedienst, dann wird die reservierte Hütedauer plus alle Zusätze (Mehrkosten, Annulationskosten ect) vollumfänglich dem Kunden verrechnet. Wenn es bis zu Mahnungen oder Betreibungen kommen sollte, wird auch hier eine jeweilige Mahngebühr von 20Fr erhoben.

Nicht rechtzeitig geleistete Zahlungen Ihrerseits, berechtigen den Veranstalter, die Leistungen zurückzuhalten oder den Vertrag aufzulösen. Allfällige Annulationskosten und Umtriebskosten werden gemäss der untenstehenden Ziffern, beim Kunden eingefordert. Bei dem NHB (Nationalen Hundehalter Brevet), beim Sachkundenachweis (SKN) oder sonstigen Hundekursen, bei denen es ein Zertfikat/eine Bescheinigung gibt, ist es dem Veranstalter erlaubt, den Ausweis und/oder die Bestätigung, solange zurückzuhalten, bis der Kunde den Kurs bezahlt und vollständig absolviert hat.

5:  Annulationen / Auftragsänderungen / Kundenwunsch-Änderung / Terminänderung / Zeitänderungen/ Änderungen jeglicher Art durch den Kunden

Ihre Reservation ist verbindlich.

Sie möchten sich schliesslich auch auf uns verlassen, dass wir genügend vorbereitet und eingerichtet sind, wenn wir Ihr Tier betreuen. Vorallem aber müssen wir genügend Zeit eingeplant haben, damit wir unseren Gästen gerecht werden. Daher möchten wir uns bei einer Reservation auch sicher sein, dass diese wohlüberlegt ist und wir Sie beim Wort nehmen können. Genau so, können auch Sie sich, bei Ihrer Reservation und bei Ihrer Buchung bei uns sicher sein, dass Sie sich vollumfänglich auf uns verlassen können.

Falls es nicht zu den reservierten Hütetagen kommt, (Annulation) aus welchen Gründen auch immer, hoffen wir auf Ihr Verständnis, dass wir unseren Arbeitsaufwand und gegebenenfalls Mehraufwand, Ihnen in Rechnung stellen.

Verpasste oder kurzfristige Terminabsagen werden Ihnen verrechnet, Ausnahmen gewähren wir nur bei Notfällen wie z.B Spitaleintritt

Tagesplatz: Erteilt der Kunde dem Veranstalter oder dessen Vertreter, eine Änderung, des abgemachten Vertrages, muss diese Änderung mindestens 24 Stunden vor der abgemachten Buchung/Reservation, durch den Kunden, an den Veranstalter oder dessen Vertreter erfolgen. (diese Zeitangabe wird in diesem weiteren Text, "Zeitfenster" genannt)

Ferienplatz Erteilt der Kunde dem Veranstalter oder dessen Vertreter, eine Änderung, des abgemachten Vertrages, muss diese Änderung mindestens 1 Woche vor der abgemachten Buchung/Reservation, durch den Kunden, an den Veranstalter oder dessen Vertreter erfolgen. (diese Zeitangabe wird in diesem weiteren Text, "Zeitfenster" genannt)

(Abmeldungen/Änderungen: Vorzugsweise via SMS / Whatsapp / Email, weil man dann die genaue Zeit der Absage schriftlich beweisen kann, für mögliche Ergebung der Aufwandsentschädigung oder für die Erlassung des Mehrkostenbeitrages)

Erfolgt jegliche Art der Änderung oder eine Absage, nicht innert der hier angegebenen Zeiten, vor der abgemachten Aktivität/ Buchung / Reservation oder vor dem CheckIn/ CheckOut, ist der Veranstalter berechtigt, eine Aufwands-/Umtriebsgebühr / Mehrkostenaufwand / Zusatzkosten für den Arbeitsaufwand, dem Kunden zu belasten. Diese Aufwands- und Umtriebsgebühr ist je nach Situation am gleichen Tag, beim nächsten CheckIn, bei der Abholung des Hundes, in bar, dem Veranstalter, zu entrichten. Es sind jeweils 50% der gebuchten Reservation. ( warum verlangen wir das? ; weil wir x Reservationen bekommen und dann spontan abgesagt wird) Die Gebühr gilt für alle Gründe der Absage.

Wer diese Aufwandsgebühr nicht vor dem nächsten Hütebeginn (bei weiterlaufendem Vertrag) bezahlt, kann vom Veranstalter für jegliche Aktivität, per sofort, ausgeschlossen werden.
 

Wird ein Vertrag hierbei gekündigt,egal ob vom Veranstalter oder vom Kunden, ist diese erwähnte Aufwands- und Umtriebsgebühr trotzdem zu entrichten, in bar (umgehend vor Ort) oder mittels Einzahlungsschein,zahlbar innerhalb einer Woche.

Der Veranstalter darf in diversen Fällen, (Veranstalter hat keine genaue Informationspflicht gegenüber dem Kunden) Aktivitäten absagen/verschieben. Diese Aktivitäten werden je nach Zeitaufwand nachgeholt. Der Veranstalter bietet in jedem Fall Ausweichmöglichkeiten an. Diese Mehrkosten trägt der Veranstalter. (Beispiel: Der Veranstalter muss mit einem Hund zum Tierarzt. Kunde kann nicht an den von ihm gebuchten Hundekurs (Aktivität) teilnehmen. Veranstalter bietet in jedem Falle eine Ersatzmöglichkeit für das Nachholen der Kursstunde.)

Der Veranstalter darf in diversen Fällen, (Veranstalter hat keine genaue Informationspflicht gegenüber dem Kunden), Hütetage, Ferientage, jegliche CheckIn und CheckOut-Zeiten, zu jeder Zeit, ändern/verschieben und/oder absagen, tauschen und sogar annulieren. Wird der Vertrag beibehalten, bietet der Veranstalter in jedem Falle einen Ersatz ( eine andere Abholzeit / Bringzeit, eventuell gibt der Veranstalter einen Teil des Honorares zurück/ Veranstalter bringt den Hund persönlich zum Kunden nach Hause. Es gibt viele Wege, eine gute Lösung für alle zu finden.) Wird der Vertrag von einer Seite aufgelöst, (egal auf welchem Wege), schuldet der Veranstalter dem Kunden nichts (Kunde hat keinen Anspruch auf Umtriebsentschädigung) und der Kunde schuldet dem Veranstalter die eventuellen, noch offenen, laufenden Kosten und/oder Aufwandsentschädigungen.

Der Veranstalter darf jegliche Art von Änderungen, Annulierungen ect, auf die von ihm zur besten zur Verfügung stehenden Art, mitteilen. Jegliche Aktivität/jeder Hütetag und jeden gebuchten Vertragsgegenstand, kann der Veranstalter per sofort, absagen/ablehnen/kündigen/annulieren/ändern, wenn der Kunde dem Veranstalter berechtigten Anlass dazu gibt. Auch hier hat der Kunde keinen Anspruch auf eine Umtriebsentschädigung.

Programmänderungen in Kursen sowie im Alltag der Pension, werden ausdrücklich vorbehalten.

 

Im Sinne der gegenseitigen Verbindlichkeit bitte ich Sie, Terminänderungen und -Absagen auf ein Minimum zu beschränken.

 

Terminänderungen die sofort angepasst werden sollten, können nur in den Öffnungszeiten entgegen genommen werden

 

Je nach Frist der Terminänderung bzw. -Absage werden unterschiedliche Ansätze verrechnet.

Bei späterem Eintritt oder frühzeitgem Abholen gibt es keine Preisreduktion. Der Anreisetag und der Abreisetag wird immer als ganzer Tag verrechnet.

Gibt es bei einem Hund einen Mehraufwand, z.B weil er krank ist, Medikamente braucht, verletzt ist, frisch operiert ist (oder dergleichen), braucht er mehr Ruhezeiten, Einzelhaltung o ähnliches,dürfen wir dieses Tier ablehnen und dürfen unseren Mehraufwand zusätzlich, dem Besitzer verrechnen. Aber zuerst müssen wir als Hütedienst umgehend über den Gesundheitszustand des Tieres in Kenntnis gesetzt werden, bevor man einfach das Tier zu bringt und wir vor vollendete Tatsachen gestellt werden.

Fahrten ( zum Tierarzt zum Beispiel, Hundecoiffeur ect ) werden dem Kunden verrechnet. Je nach Aufwand, individuell

Hundekurse:

Auch bei den Hundekursen gibt es die Möglichkeit für eine Probestunde. Die Probestunde wird mit 20Fr verrechnet, ist in Bar zu entrichten.

Diese Umtriebsentschädigung bei Hundekursen, ist vor der nächsten Aktivität zu bezahlen. (z.B bei Nichterscheinen ohne Absagen/ für eine Annulierung/Absage)

Wird der Vertrag jedoch von einer der beiden Parteien vor der nächsten Aktivität gekündigt, ist die Umtriebsgebühr innerhalb einer Woche, bar oder via Einzahlungsschein dem Veranstalter zu entrichten / zu überweisen.
Kommt ein Kunde zu spät in einen Kurs oder verlässt den Kurs früher als dieser beendet wäre, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Kursgeldes und keine Mögichkeit, die verpassten Stunden-die verpassten Aktivitäten, kostenlos zu wiederholen oder kostenlos doch noch in Anspruch zu nehmen. Es besteht auch kein Anspruch auf Rückerstattung, wenn ein Kunde einen 10 stündigen Kurs im Voraus bezahlt hat und diesen vor Beendigung auf seinen eigenen Wunsch hin, früher verlässt.

Der Kunde wird hier auf der Homepage, (der Hundebesitzer hat in der ganzen Schweiz Informationspflicht), beim persönlichen Gespräch mit uns und beim Vorzeigen des Impfpasses des Hundes, darauf aufmerksam gemacht, falls die Impfungen nicht korrekt / abgelaufen oder nicht vollständig sind. Wenn die Impfungen beim CheckIn des Tagesplatzes oder beim Ferienaufenthalt und / oder für die Hundeschule nicht korrekt sind, dann wird der Hund von uns nicht angenommen. Falls wir den Besitzer mehrmals darauf aufmerksam gemacht haben, dass die Impfungen nicht korrekt sind und der Besitzer trotzdem zum vereinbarten Termin (sei es für die Pension oder für die Hundeschule) mit einem nicht korrekten Impfpass des Hundes erscheint, wird eine zusätzliche Gebühr von 10Fr erhoben.

 

6: In eigener Sache:

Wir legen grössten Wert auf Sicherheit und Respekt unseren anvertrauten Hunden, unseren eigenen Hunden, uns und Ihnen gegenüber !

Es kann nicht sein, dass Kunden selbständig eine verschlossene Türe zu unserem Grundstück öffnen, ohne unser Wissen eintreten und auch noch selbständig, ohne unser Wissen, in unser Haus hinein kommen. (selbständiges Türe öffnen gilt als  Hausfriedensbruch und wird gegebenenfalls von uns angezeigt)

Bitte kommen Sie zum vereinbarten, abgemachten Zeitpunkt und warten Sie bitte draussen vor der Türe. "Besten Dank"

Es kann auch nicht sein, dass Kunden eine Gehegetüre selbständig öffnen,um ihren Hund / oder irgendeinen Hund, selbständig raus zu lassen. Sie kennen unsere Gäste nicht so wie wir. Es hat einen Grund, warum die Hunde getrennt sind / serpariert sind.

Kurz und knapp: NUR Janine und Rocco Saulle öffnen eine Türe, egal welche....Besten Dank für Ihr Verständnis!

 

Wir bitten wirklich um einen respektvollen Umgang, auch uns gegenüber. Oft werden aus Kunden, Freunde.

Das heisst aber nicht automatisch, dass man sich immer mehr Extras raus nehmen kann-darf!...

Wir erleben es immer wieder, dass "Kunden" das Gefühl haben, keine Mehrkostenaufwände bezahlen zu müssen, nur weil wir mal die Kosten nicht erhoben haben. Oder das es für Kunden von Anfang an klar ist, dass es zum guten Ton /zum heutigen Service des Dienstleisters gehört, keine Zusatzkosten verrechnet zu bekommen.

Daher finden wir es absolut daneben, wenn wir Trotzaktionen erfahren müssen, nur weil  wir einen Mehrkostenaufwand verrechnen.

Wir sprechen hier bestimmt im Namen aller Hütedienste, dass der Kunde jeglichen Service und Komfort für seinen Hund bekommt und nicht wissen muss, was es alles für einen Aufwand ist. Aber schätzen und estimieren sollte er einen guten, verlässlichen Hütehort, indem man Zusatzarbeiten auch ohne murren, entlöhnt.

Wir leisten gerne unseren Beitrag und geben uns die grösste Mühe, all den Wünschen und Lebenstilen unserer Kundschaft gerecht zu werden. Vertrauen und erhoffen uns aber auch, dass die von uns geleisteten .Extras und vorallem unsere AGB's, von unseren Kunden-Freunden, estimiert und akzeptiert werden.

Wir werden oft von den Besitzern, während / aus ihrer Abwesenheit (meisst Ferienzeit) angefragt, ob wir Fotos/Videos von ihren Hunden schicken/machen können, während der Zeit, wenn die Hunde hier bei uns sind. Selbstverständlich machen wir "mal" den Gefallen.....wenn wir aber alle 2-3Tage Fotos und Videos machen müssen, weil von den Besitzern dies so von uns verlangt wird, dann werden wir pro Foto/Video etwas verrechnen. Wir sind kein Fotostudio und machen auch nicht extra ein Fotoshooting mit den uns anvertrauten Hunden, sondern unsere Aufgabe ist es, uns um das Wohlergehen der Tiere zu kümmern. Da haben wir nicht immer eine Kamera in den Händen oder haben Zeit um einen Hund in Szene zu setzen. Wir haben auch nicht immer "nur einen" Hund pro Tag hier bei uns. Es ist uns einfach nicht möglich, jeden Hund, jeden Tag zu filmen/zu fotografieren, da wir uns um ganz andere Tätigkeiten kümmern müssen. Wenn aber ein Fotoshooting gewünscht wird, haben wir extra eine geeignete, professionelle und kostengünstige Hundefotografin, die sich sehr gerne für solche Anlässe buchen lässt:-)

 

8:Teilnahmebedingungen / „goldige Regeln" / Aufnahmebedingungen in der Pension als Tages und/oder Ferienhund des Veranstalters. Dies gilt für jeden Kunden von "Janines-Hunde-ABC" :

Für die Pension / für das Tierheim:

Wilkommen in unserer Hundepension sind alle Hunde, egal  welche Rasse, welchen Alters, kastriert oder nicht kastriert, Ausbildungsstand, Welpe oder Senior, mit oder ohne Handicap, läufig oder nicht, ob Listenhund oder nicht Listenhund....aber die Hunde müssen gesund sein (nichts ansteckendes, ansonsten werden sie nicht in unserer Pension beherbergt)

Der Besitzer kommt mit seinem Hund/seinen Hunden zu uns an ein Kennenlern-Gespräch. Hierbei werden alle Fragen geklärt.

Wenn er nach diesem Gespräch einen positiven Eindruck hat, machen wir einen Probetag mit dem Hund/mit den Hunden. Wenn dieser auch erfolgreich war, dürfen die Hunde gerne bei unserer Pension aufgenommen werden.

Impfungen / Impfpass: Jeder einzelne Hund muss geimpft sein, termin-und fristgerecht, keine Impfung darf abgelaufen sein. Wir benötigen die Tollwutimpfung, Kombiimpfung und die nasale Impfung (Zwingerhusten).

Der Impfpass ist immer, bei jedem CheckIn, uns abzugeben. Wir kontrollieren die Impfungen und erinnern gegebenenfalls die Besitzer.

Wenn ein Tier aus irgendwelchen Gründen die Impfungen nicht hat, ist dies mit uns im Vorfeld zu besprechen!

Wir dürfen Hunde ablehnen, die keine gültigen Impfungen haben.

Genau so verhält es sich mit den Entwurmungen. Bitte achten Sie auf die Gesundheit Ihres Tieres und warten Sie nicht ab, bis der Hund voller Würmer ist.

Der Hundehalter hat eine genaue Informationspflicht über den zu hütenden Hund, dem Veranstalter gegenüber. Dies beinhaltet die Gesundheit, veränderter Gesundheitszustand,  Wesen/ Wesensveränderung, wenn der Hund Medikamente bekommt, Allergien hat, Futterallergien, Verträglichkeit zu anderen Hunden, diverse Auffälligkeiten und Veränderungen des Hundes, Beissvorfälle, Besonderheiten jeglicher Art.

Teilnahme Hundeschule:
Es dürfen nur gesunde Hunde an jeglicher Aktivität teilnehmen! Der Impfpass muss im Vorgespräch oder vor Kursbeginn vorgezeigt werden und wird vom  Veranstalter  kontrolliert. Somit sollte der teilnehmende Hund an den Aktivitäten, ausreichend, vollständig und korrekt geimpft sein. ( die Impfung sollte mind. 3 Wochen alt sein)

Liebe Hundefreunde, denkt auch an die Flohprophylaxe und an's regelmässige Entwurmen!

Jegliche gesundheitliche Veränderung des Hundes, muss sofort dem Veranstalter mitgeteilt werden, wie auch Beissvorfälle und oben erwähnte Besonderheiten-Abweichungen.

Versicherung:
Die Teilnahme an den verschiedenen Aktivitäten erfolgt auf eigene Gefahr. Jeder Hund muss eine gültige Haftpflichtversicherung haben. Die Kopie ist gegebenenfalls vorzulegen. Sorgfaltspflicht Ihrerseits und auch seitens des Veranstalters, kann sich ein Hund verletzen oder Schäden bei Drittpersonen oder Gegenständen verursachen, wobei hier der Veranstalter jegliche Haftung ablehnt.  Der Kunde haftet im vollem Umfang, für die durch ihn oder seinem Hund entstandenen Schäden. Dies gilt auch für mitgebrachte Personen/Besucher und deren Hunde. Der Veranstalter haftet nicht für das Abhandenkommen eines Hundes. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Verletzungen, an Hunden und oder Menschen, die durch das Freispiel der Hunde entstehen können.

Eine Versicherung muss jeder Hundehalter haben, dies ist in der Schweiz obligatorisch.

Informationspflicht:
Der Kunde ist verpflichtet, den Veranstalter  über plötzliche Verhaltensauffälligkeiten / Verhaltensänderungen seines Hundes zu informieren. (Ängstlichkeit, Vorfälle, Krankheiten, aggressives Verhalten)

 

In den Kursen darf jeder mitmachen der möchte. Jeder Kunde und „Gast"  ist herzlich willkommen. Egal welcher Rasse er angehört!
Geübt wird je nach Alter, Ausbildungsstand, Kompetenz des Hundeführers, in einer Gruppe oder im Einzeltraining und / oder je nach Problem seitens des Hundeführers.

Teilnahme eines Kurses oder bei einer Aktivität, unter Drogen und / oder Alkohol-Einfluss, ist nicht erlaubt.
Nur artgerechte und tierschutzgerechte Führ-und Hilfsmittel dürfen angewendet werden.

Es ist die Pflicht des Kunden, sich an die Teilnahmebedingungen zu halten und den Weisungen des Veranstalters und dessen Vertreters, strikte zu folgen.